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   OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21.A   

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https://dejure.org/2021,42149
OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21.A (https://dejure.org/2021,42149)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.09.2021 - 6 A 525/21.A (https://dejure.org/2021,42149)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. September 2021 - 6 A 525/21.A (https://dejure.org/2021,42149)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 3, AsylG § 138 Nr. 3
    Asylrecht; Tschetschenien; Überraschungsentscheidung verneint; nicht protokollierter Hinweis des Gerichts; aktenwidrige Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 30.07.2020 - 9 B 62.19

    Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde; Fragen zur kommunalen Beitragserhebung sind

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt insbesondere keine Pflicht des Gerichts, die Beteiligten vorab auf seine Rechtsauffassung oder die beabsichtigte Würdigung des Prozessstoffes hinzuweisen (BVerwG, Beschl. v. 30. Juli 2020 - 9 B 62.19 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 30.85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überraschungsentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    Stützt das Gericht seine Entscheidungsgründe auf einen mit den beigezogenen Verwaltungsvorgängen nicht übereinstimmenden (aktenwidrigen) Sachverhalt, so kann darin eine mit dem Gebot des rechtlichen Gehörs unvereinbare "Überraschungsentscheidung" liegen (BVerwG, Urt. v. 3. April 1987 - 4 C 30.85 -, juris Ls. sowie Rn. 18 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.01.2021 - 1 A 222/20

    Zulassungsantrag; rechtliches Gehör; richterlicher Hinweis; Niederschrift;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    In der Rechtsprechung ist umstritten, ob richterliche Hinweise zu protokollieren sind (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 14. Januar 2021 - 1 A 222/20.A -, juris Rn. 3 f.) oder ob sie auch nachträglich - durch Aufnahme in den.
  • BVerwG, 14.04.2005 - 1 B 161.04

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen, die

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    Eine Gehörsrüge erfordert regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, Beschl. v. 14. April 2005 - 1 B 161/04 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 24.02.2020 - 9 BN 9.18

    Normenkontrolle einer Beitragssatzung; Beitragserhebungspflicht und kommunale

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    , Erwähnung in den Entscheidungsgründen oder - wie hier - durch einen nachträglichen Schriftsatz zum Akteninhalt werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24. Februar 2020 - 9 BN 9.18 -, juris Rn. 42 f.).
  • BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    Weder sei er jung, noch besitze er eine junge Familie oder sei er in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten.3 2. Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt oder dem Verfahren rechtliche Wendungen gibt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 6.18 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 29.01.2019 - 5 B 25.18

    Auswirkungen einer bauplanungsrechtlich unzulässigen Wohnnutzung auf das

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    Würdigt das Verwaltungsgericht Tatsachen in einer Weise oder zieht es hieraus rechtliche Schlussfolgerungen, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Beteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden, so liegt keine Überraschungsentscheidung vor (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 20.08.2018 - 2 B 6.18

    Disziplinargerichtliche Entfernung eines ehemaligen Funktionsträgers und

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.09.2021 - 6 A 525/21
    Weder sei er jung, noch besitze er eine junge Familie oder sei er in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten.3 2. Der Schutz vor einer Überraschungsentscheidung verlangt, dass das Gericht nicht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt oder dem Verfahren rechtliche Wendungen gibt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (st. Rspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, juris Rn. 13; BVerwG, Beschl. v. 20. August 2018 - 2 B 6.18 -, juris Rn. 28).
  • VG Stade, 12.10.2022 - 6 A 1401/17

    Abstandsregelung; wiederholtes Auswahlverfahren; wiederholtes Erlaubnisverfahren;

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Gerichtsakte mit den beigezogenen Verwaltungsvorgängen, der Beiakte BA001, Bezug genommen, außerdem auf die Gerichtsakten der Verfahren 6 A 1296/17 mit den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen, 6 A 1545/17 und 6 B 2277/17 mit den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen, 6 A 1701/20 mit den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen, 6 A 1752/20 mit den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen, 6 A 2484/17 mit den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen, 6 A 2522/17 mit den dort beigezogenen Verwaltungsvorgängen sowie 6 A 525/21.
  • OVG Sachsen, 26.01.2022 - 6 A 840/20

    Asyl; Nigeria; keine Gehörsverletzung

    Würdigt das Verwaltungsgericht Tatsachen in einer Weise oder zieht es hieraus rechtliche Schlussfolgerungen, die nicht den subjektiven Erwartungen eines Beteiligten entsprechen oder von ihm für unrichtig gehalten werden, so liegt insbesondere auch keine Überraschungsentscheidung vor (BVerwG, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 5 B 25.18 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschl. v. 15. September 2021 - 6 A 525/21.A -, juris Rn. 9).
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